News
Neu Karate Lektionen im Olympia Fit-Line
Ab dem 5. März wird im Olympia Fit-Line wieder Karate Lektionen für Kinder und Erwachsene angeboten. Für weitere Informationen wenden sie sich an: karateclub.fardin@yahoo.com
Fasnachts Öffnungszeiten
Liebe Kunden
Infolge Fasnacht schliesst unser Studio am Sonntag 19.02. bereits um 13.00 Uhr. Am Dienstag 21.02. ist infolge Umzug das Studio von 13.00-17.00 Uhr geschlossen.
Danke und eine schöne Fasnacht!
Infolge Fasnacht schliesst unser Studio am Sonntag 19.02. bereits um 13.00 Uhr. Am Dienstag 21.02. ist infolge Umzug das Studio von 13.00-17.00 Uhr geschlossen.
Danke und eine schöne Fasnacht!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Olympia Fit-Line GmbH, Möhlin
(Gültig ab 01.01.2011)
§ 1. Die Olympia Fit-Line GmbH stellt seinen Mitgliedern die Einrichtungen des Fitnessstudios während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko und beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages. Die Hausordnung, welche ein integrierter Vertragsbestandteil darstellt, ist einzuhalten. Die Benutzung der Solarien ist im Preis nicht inbegriffen. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere Fitnessgeräte, sachgemäss und sorgfältig zu benutzen. Für Schäden aus sachwidriger Handhabung ist das Mitglied haftbar.
§ 2. Durch das Nichtbenutzen einzelner Einrichtungen ist keine Rückforderung des Mitgliederbeitrages möglich. Im Falle von betriebsbedingten Schliessungen des Fitnessstudios (zwecks Reinigung oder Reparatur) sowie Ausfällen von bis zu zwei Wochen, die nicht der Verantwortung der Olympia Fit-Line GmbH unterliegen (höhere Gewalt), hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dauert die Schliessung länger als zwei Wochen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um die Schliessungszeit, welche die zwei Wochen überschreitet. Die Monatsraten werden auch in diesem Fall zu den vereinbarten Terminen fällig.
§ 3. Die Olympia Fit-Line GmbH behält sich vor, den Betrieb an gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr zu schliessen. Im Übrigen gelten die Öffnungszeiten gemäss Hausordnung.
§ 4. Die Olympia Fit-Line GmbH übernimmt keine Haftung für Verlust von Kleidern, Wertsachen und Geld. Für auftretende körperliche Schäden (Unfall oder Krankheit), die sich das Mitglied bei seinem Aufenthalt im Fitnessstudio zuzieht, ist jede Haftung ausgeschlossen.
§ 5. Die Fälligkeit der Mitgliederbeiträge richtet sich nach den vertraglichen Abmachungen. Das Mitglied gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet wird. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder Missachtung der Vertragsbedingungen wird die Gesamtsumme des Vertrages zur Zahlung fällig. Muss das Mitglied aufgrund eines Zahlungsverzugs gemahnt werden, werden ihm bei einer ersten Mahnung CHF 20.– und bei einer zweiten Mahnung CHF 50.– in Rechnung gestellt. Sämtliche weiteren Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes.
§ 6. Bei Abos mit einer Vertragsdauer von 12 Monaten besteht die Möglichkeit, die Mitgliederkarte während der Laufzeit an maximal 42 Tagen kostenlos zu hinterlegen. Die minimale Hinterlegungsdauer beträgt 14 Tage. Die Mitgliederkarte kann während der Laufzeit drei Mal und bis spätestens 30 Tage vor Vertragsablauf hinterlegt werden. Gegen eine Gebühr von CHF 150.- kann die Hinterlegungsdauer bis zu maximal 8 Monaten verlängert werden. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Youth Card. Die Youth Card kann nur während den Schulferien (Bezirk Rheinfelden) hinterlegt werden. Die Hinterlegungszeit (Time-Stop) wird dem laufenden Vertrag gutgeschrieben. Längere Absenzen sind mit der Geschäftsleitung schriftlich zu vereinbaren. Die Monatsraten werden auch mit Unterbruch fällig. Der Time Stop gilt nicht für spezielle Verträge (z.B. Sonderaktionen).
§ 7. Neukunden erhalten einmalig ein Einführungstraining. Jedes Mitglied bei einer Abo-Laufzeit von 12 Monaten 2 Trainings unter professioneller Leitung zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 6 Monaten beträgt der Anspruch 1 Training. Bei einer Laufzeit unter 6 Monaten entfällt dieser Anspruch. Bei nichtgebrauch eines Trainings, verfällt dieser Anspruch. Trainings werden nur mit einem zuvor vereinbarten Termin durchgeführt. Das Mitglied verpflichtet sich von sich aus selbst, neue Termine mit dem Personal der Olympia Fit-Line GmbH zu vereinbaren.
§ 8. Wird der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf (Poststempel) eingeschrieben gekündet, verlängert sich dieser automatisch um die gleiche Laufzeit. Ausgenommen sind alle 1 Monats-Abos (wie auch Schnupperabos).
§ 9. Rabatte werden so lange gewährt, wie tatsächlich ein Anspruch besteht. Entfällt der Anspruch, wird der Vertrag automatisch um die gleiche Laufzeit jedoch zum Grundpreis verlängert.
§ 10. Die Olympia Fit-Line GmbH kann die AGBs sowie die Preise jederzeit ändern. Die Änderungen werden den Mitgliedern schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern das Mitglied nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der Änderung mit eingeschriebenem Brief kündigt.
§ 11. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie die Mitgliederkarte sind persönlich und nicht übertragbar.
§ 12. Änderungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 13. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, eine Kopie dieses Vertrags erhalten zu haben. Das Mitglied anerkennt den Vertragsinhalt und die Bedingungen der Hausordnung.
§ 14. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Miete (Art. 253 ff OR)
§ 15. Gerichtsstand für beide Parteien ist Rheinfelden AG.










